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Sie möchten Ihren Verpflichtungen zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung oder für den Jahresabschluss pünktlich nachkommen? 

Gemäß § 6 StBerG übernehme ich für Sie die Kontierung der laufenden Geschäftsvorfälle und die Verbuchung. Die erzeugten Buchungsdaten können selbstverständlich in festgelegten Abständen an Ihren Steuerberater in einem definierten Format (bspw. DATEV) übermittelt werden. Ebenso erfolgt eine regelmäßige Abstimmung mit dem Steuerbüro, um den Stand der Buchungsdaten abzugleichen.

Sie erhalten regelmäßig eine Betriebswirtschaftliche Auswertung für die jeweilige Buchungsperiode mit entsprechenden Vorjahresvergleich (dies natürlich frühestens nach 12 Monaten), sowie eine Kontensaldenliste für die Sachkonten und - sofern vorhanden - für die Debitoren und Kreditoren.